Einbürgerung online beantragen
Welche Behörden Einbürgerungsanträge online annehmen, welches Portal sie nutzen, was Sie für die Anmeldung brauchen und wo Sie weiterhin per Post oder persönlich beantragen.
Kann ich die Einbürgerung online beantragen?
Das hängt von Ihrem Wohnort ab. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnsitz, und jede entscheidet selbst, wie sie Anträge annimmt. Ein gemeinsamer Online-Dienst, herausgegeben von Nordrhein-Westfalen und genutzt von Behörden in 11 Bundesländern, listete am 12. Oktober 2026 117 Behörden. Bayern und Berlin haben eigene Online-Verfahren. Einige Großstädte, darunter Stuttgart, Karlsruhe und Bremen, nehmen Anträge nur per Post an. Der gemeinsame Online-Dienst verlangt ein BundID-Konto. Benutzername und Passwort genügen. Die Gebühr ist dieselbe wie auf Papier: 255 €.
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Die Online-Wege nach Bundesland
| Bundesland | So funktioniert der Online-Antrag |
|---|---|
| Länder mit dem gemeinsamen Online-Dienst | Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Hamburg. Jede Behörde schließt sich einzeln an. Nicht jede Stadt dieser Länder ist dabei. |
| Bayern | Eigenes Verfahren über das BayernPortal, angeboten von 89 Behörden. |
| Berlin | Eigener Online-Antrag beim Landesamt für Einwanderung, das Anträge nur noch online erbittet. |
| Baden-Württemberg | Online über das Serviceportal des Landes nur, wenn die zuständige Behörde dies freigegeben hat. Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim nehmen Anträge auf Papier an. |
| Hessen | Das Online-Formular bereitet den Antrag nur vor. Es gilt nicht als rechtskräftiger Antrag. Den geben Sie bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis ab. |
| Bremen | Kein Online-Antrag. Nur per Post. |
Quelle: Online-Dienst Einbürgerung: Liste der teilnehmenden Behörden · Gelesen am 12. Oktober 2026
So nehmen 28 Städte Anträge an
Laut den Seiten der jeweiligen Behörden. Frankfurt am Main und Wuppertal fehlen, weil wir auf ihren Seiten nicht genug Angaben lesen konnten.
| Stadt | Weg | Details |
|---|---|---|
| Aachen | Zuerst Termin oder Kontakt | Mit online gebuchtem Termin. Der Online-Antrag ist derzeit aus technischen Gründen abgeschaltet. |
| Augsburg | Online | Online über den Formularserver der Stadt, nach einer Erstberatung. |
| Berlin | Online | Online über das eigene Berliner Portal, um dessen Nutzung die Behörde bittet. Die Gebühr wird vor dem Absenden des Antrags gezahlt. |
| Bielefeld | Online | Online oder auf Papier. Bei der Antragstellung wird ein Vorschuss von rund 75 % der Gebühr fällig. |
| Bochum | Online | Online über den gemeinsamen Online-Dienst. Das Büro bietet danach Termine an. |
| Bonn | Online | Online über den gemeinsamen Online-Dienst. Die Stadt bittet darum, ihn zu nutzen. |
| Bremen | Papier oder Post | Auf Papier, ausschließlich per Post. |
| Darmstadt | Zuerst Termin oder Kontakt | Persönlich, mit gebuchtem Termin. Die Stadt nimmt den Antrag an, das Regierungspräsidium Darmstadt entscheidet. |
| Dortmund | Online | Online über den gemeinsamen Online-Dienst mit BundID, oder auf Papier. |
| Dresden | Zuerst Termin oder Kontakt | Zuerst ein Fragebogen per E-Mail. Der Antrag selbst wird persönlich abgegeben. |
| Düsseldorf | Papier oder Post | Auf Papier, per Post. |
| Duisburg | Zuerst Termin oder Kontakt | Vor dem Antrag ist ein Beratungsgespräch bei der Behörde erforderlich. |
| Essen | Online | Online über das Serviceportal der Stadt mit BundID, oder bei einem gebuchten Termin. |
| Freiburg | Papier oder Post | Per E-Mail oder Post. Für den Antrag ist kein Termin nötig. |
| Hamburg | Online | Online über den gemeinsamen Online-Dienst. Andere Wege können laut Hamburg länger dauern. |
| Hannover | Online | Online über das Serviceportal der Stadt, mit Upload der Nachweise und Zahlung. |
| Heidelberg | Zuerst Termin oder Kontakt | Zuerst Kontakt mit der Behörde aufnehmen, dann den Antrag persönlich bei einem Termin abgeben. |
| Karlsruhe | Papier oder Post | Auf Papier, ausschließlich per Post. Ein Beratungstermin ist nicht nötig. |
| Kiel | Online | Online. Bei der Antragstellung wird eine Anzahlung fällig. |
| Köln | Zuerst Termin oder Kontakt | Kein Online-Antrag. Ein Termin wird über das Kontaktformular angefragt. |
| Leipzig | Zuerst Termin oder Kontakt | Kein Online-Antrag. Eine Anfrage über das Kontaktformular führt auf die Warteliste, danach folgt ein persönliches Antragsgespräch. |
| Mainz | Online | Zuerst Online-Antrag oder Quick-Check. Danach vergibt das Amt einen Termin. |
| Mannheim | Papier oder Post | Schriftlich, per Brief. Die Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach der Eingangsbestätigung zu zahlen. |
| München | Online | Online über das Portal der Stadt, mit BundID oder BayernID. |
| Münster | Online | Online über den gemeinsamen Online-Dienst, oder per Post. |
| Nürnberg | Online | Online über das Portal der Stadt, nach positivem Quick-Check. |
| Stuttgart | Papier oder Post | Auf Papier, ausschließlich per Post. |
| Wiesbaden | Zuerst Termin oder Kontakt | Persönlich, mit gebuchtem Termin. Die Stadt nimmt den Antrag an, das Regierungspräsidium Darmstadt entscheidet. |
Quelle: Seiten der jeweiligen Behörden, siehe Quellen. Gemeinsamer Online-Dienst zum Vergleich. · Seiten der Städte gelesen am 12. und 13. Oktober 2026
So stellen Sie den Antrag online
Die Behörde Ihres Wohnorts finden
Zuständig ist die Behörde Ihres Wohnsitzes, nicht Ihres Aufenthaltsorts. Auf deren Seite zur Einbürgerung steht, welchen Weg sie nutzt.
Den Quick-Check machen
Die Online-Portale schalten dem Antrag einen Quick-Check vor. Er zeigt Ihnen unverbindlich, ob Sie die Voraussetzungen voraussichtlich erfüllen.
Tipp: Es gibt mehrere Quick-Checks: Der gemeinsame Online-Dienst, das BayernPortal und das Einbürgerungsportal des Bundes haben jeweils einen eigenen.
Ein BundID-Konto anlegen
Der gemeinsame Online-Dienst verlangt die Anmeldung mit BundID. Benutzername und Passwort genügen. München akzeptiert auch die BayernID.
Unterlagen hochladen
Halten Sie Pass, Aufenthaltstitel, B1-Zertifikat, Ergebnis des Einbürgerungstests und Einkommensnachweise als Dateien bereit.
Zahlen und absenden
Die Online-Portale erheben die Gebühr oder einen Vorschuss meist beim Absenden. Im weiteren Verfahren erscheinen Sie in der Regel trotzdem persönlich.
Kostet der Online-Antrag mehr?
| Posten | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Einbürgerungsgebühr, Erwachsene | 255 € | Online und auf Papier gleich (§38 StAG) |
| Berlin, München | Zahlung vor dem Absenden | Die Gebühr wird im Online-Antrag gezahlt |
| Bielefeld | Vorschuss von rund 75 % | Wird im Online-Antrag erhoben |
| Karlsruhe | Zahlung gegen Ende | Beim Papierantrag in der Regel erst gegen Ende des Verfahrens |
Verwandte Leitfäden
Häufig gestellte Fragen
Nein. Der gemeinsame Online-Dienst listet die Behörden, die ihn nutzen, nach unserer Zählung 117 am 12. Oktober 2026. Bayern und Berlin haben eigene Portale, und manche Behörden bieten keinen Online-Antrag an.
Ein BundID-Konto. Für den gemeinsamen Online-Dienst genügen Benutzername und Passwort. Die Online-Funktion eines Ausweises brauchen Sie nicht.
Hamburg weist darauf hin, dass ein anderer Antragsweg die Bearbeitung verlängern kann. Essen nennt auch für den Online-Antrag mindestens 12 Monate. Einen Vergleich veröffentlicht keine Behörde.
Nein. Die Gebühr ist in §38 StAG festgelegt: 255 € für Erwachsene und 51 € für ein miteingebürgertes minderjähriges Kind ohne eigene Einkünfte, unabhängig vom Antragsweg. Anders ist nur der Zeitpunkt: Die Online-Portale erheben die Gebühr oder einen Vorschuss meist beim Absenden.
In der Regel ja. Nach Angaben von d-NRW, das den gemeinsamen Online-Dienst beschreibt, verringert der digitale Antrag die persönlichen Vorsprachen meist auf zwei Termine vor Ort.
Nicht als rechtskräftigen Antrag. Das Regierungspräsidium Darmstadt weist darauf hin, dass mit dem Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars noch kein Antrag gestellt ist. Sie geben ihn bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis ab.
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Kostenlos startenQuellen
- Online-Dienst Einbürgerung (antragsservice-einbuergerung.de)
- d-NRW: Online-Dienst Einbürgerung (Anmeldung, Quick-Check, Termine vor Ort)
- BayernPortal: Online-Verfahren Einbürgerung
- Berlin: Einbürgerung beantragen
- Regierungspräsidium Darmstadt: Einbürgerung
- §38 StAG: Gebühren
- Aachen: StädteRegion Aachen, Ausländeramt
- Augsburg: Bürgeramt, Einbürgerungsstelle
- Bielefeld: Kommunale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Bochum: Einbürgerungsbüro der Stadt Bochum
- Bonn: Einbürgerungsbehörde der Bundesstadt Bonn
- Bremen: Migrationsamt Bremen, Staatsangehörigkeitsbehörde
- Darmstadt: Staatsangehörigkeitsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt
- Dortmund: Stadt Dortmund, Einbürgerung
- Dresden: Staatsangehörigkeitsbehörde der Landeshauptstadt Dresden
- Düsseldorf: Amt für Migration und Integration
- Duisburg: Amt für Integration und Einwanderungsservice, Einbürgerungsbehörde
- Essen: Ausländerbehörde der Stadt Essen
- Freiburg: Amt für Migration und Integration, Staatsangehörigkeitsrecht
- Hamburg: Amt für Migration, Einbürgerungsabteilung
- Hannover: Einbürgerungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover
- Heidelberg: Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Heidelberg
- Karlsruhe: Ordnungs- und Bürgeramt, Staatsangehörigkeitsbehörde
- Kiel: Stadtamt, Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Köln: Ausländeramt der Stadt Köln
- Leipzig: Ordnungsamt, Ausländerbehörde
- Mainz: Sachgebiet Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht
- Mannheim: Fachbereich Bürgerdienste, Staatsangehörigkeitsbehörde
- München: Einbürgerungsbehörde der Landeshauptstadt München
- Münster: Amt für Bürger- und Ratsservice
- Nürnberg: Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Nürnberg
- Stuttgart: Landeshauptstadt Stuttgart, Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
- Wiesbaden: Amt für Zuwanderung und Integration