Unterlagen für den Einbürgerungsantrag
Eine Checkliste aus den offiziellen Unterlagenlisten von Berlin, Hamburg, Köln, München und Dortmund, mit den Punkten, in denen sie sich unterscheiden.
Welche Unterlagen brauche ich für die Einbürgerung?
Alle geprüften Behörden verlangen den Antrag, einen gültigen Pass oder Personalausweis, einen B1-Nachweis und Einkommensnachweise. Die meisten verlangen außerdem den Aufenthaltstitel, die Bescheinigung über den Einbürgerungstest, Personenstandsurkunden und Schul- oder Ausbildungszeugnisse. Die Listen unterscheiden sich in Details, etwa bei der Zahl der Gehaltsabrechnungen und bei Geburtsurkunde, Mietvertrag oder Rentenversicherungsverlauf. Jede Behörde weist darauf hin, dass ihre Liste nicht vollständig ist. Nutzen Sie deshalb immer die Liste Ihrer eigenen Einbürgerungsbehörde.
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Unterlagen, die fast jede Behörde verlangt
| Unterlage | Wer sie braucht |
|---|---|
| Antrag, online oder auf Papier | Alle. Ab 16 Jahren stellt man den Antrag selbst. |
| Gültiger Nationalpass oder Personalausweis | Alle |
| Aktueller Aufenthaltstitel | Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern |
| Sprachnachweis | Alle ab 16 Jahren, sofern keine Ausnahme gilt: ein B1-Zertifikat oder ein deutscher Schulabschluss, Studienabschluss oder eine Berufsausbildung |
| Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse | Alle ab 16 Jahren, sofern keine Ausnahme gilt: Einbürgerungstest, „Leben in Deutschland“ oder ein deutscher Schulabschluss |
| Arbeitsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen | Arbeitnehmer |
| Steuerbescheid und Unterlagen zum Betrieb | Selbstständige und Freiberufler |
| Renten-, ALG-I-Bescheid oder Vermögensnachweise | Personen ohne Erwerbstätigkeit |
| Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigungen | Schüler, Studierende, Auszubildende und miteingebürgerte Kinder |
Quelle: Landesamt für Einwanderung Berlin: Einbürgerung beantragen · Fünf offizielle Listen verglichen am 12. Oktober 2026
Unterlagen je nach Lebenssituation
| Unterlage | Wann sie nötig ist |
|---|---|
| Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsbeschluss | Wenn Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sind |
| Geburtsurkunden der Kinder, Sorgerechtsbeschluss | Wenn Sie Kinder haben (genannt von Hamburg) |
| Einverständnis des anderen Elternteils | Bei Kindern unter 16 mit gemeinsamem Sorgerecht |
| Ärztliches Gutachten oder Schwerbehindertenausweis | Wenn Sie eine Ausnahme wegen Krankheit oder Behinderung geltend machen |
| Nachweise über weitere Leistungen oder Unterhalt | Je nach Haushalt |
| Vollmacht | Wenn jemand den Antrag für Sie stellt |
Quelle: Stadt Köln: Einbürgerung · Fünf offizielle Listen verglichen am 12. Oktober 2026
Wo sich die offiziellen Listen unterscheiden
| Punkt | Was die Listen sagen |
|---|---|
| Gehaltsabrechnungen | Sechs Monate in Berlin. Drei Monate in Köln und Dortmund. |
| Geburtsurkunde | Verlangt in Hamburg, Köln und Dortmund. München verlangt sie nur von in Deutschland Geborenen. Berlin nennt sie nicht. |
| Rentenversicherungsverlauf | Genannt von Hamburg, Köln und Dortmund. Nicht genannt von Berlin und München. |
| Mietvertrag oder Nachweis der Miete | Genannt von Berlin, Hamburg und Köln. Nicht genannt von München und Dortmund. |
| Nachweis der Krankenversicherung | Berlin verlangt ihn von allen, Köln von Selbstständigen. Sonst nicht genannt. |
| Tabellarischer Lebenslauf | Genannt von Hamburg und Köln. |
| Reiseausweis statt Pass | Berlin: Ein deutscher Reiseausweis reicht in der Regel nicht. Hamburg verlangt einen gültigen Nationalpass. München akzeptiert einen internationalen Reiseausweis. |
Quelle: Hamburg: Der Einbürgerungsantrag · Fünf offizielle Listen verglichen am 12. Oktober 2026
So bereiten Sie Ihre Unterlagen vor
Liste der eigenen Behörde besorgen
Beginnen Sie mit der Unterlagenliste Ihrer Einbürgerungsbehörde. Die Listen unterscheiden sich von Stadt zu Stadt, und jede weist darauf hin, dass im Einzelfall weitere Unterlagen verlangt werden können.
Ausweise und Personenstandsurkunden sammeln
Pass, Aufenthaltstitel und, soweit verlangt, Geburts- und Heiratsurkunde. Urkunden aus dem Ausland brauchen oft am längsten.
Beglaubigte Übersetzungen beauftragen
Köln und Dortmund verlangen beglaubigte Übersetzungen fremdsprachiger Urkunden. Köln verlangt einen in Deutschland ansässigen vereidigten Dolmetscher. Die Übersetzung muss mit der Kopie verbunden und gesiegelt sein.
Tipp: Fragen Sie Ihre Behörde, welche Unterlagen übersetzt werden müssen, bevor Sie etwas beauftragen.
Einkommen nachweisen
Arbeitnehmer brauchen Arbeitsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen. Selbstständige brauchen Steuerbescheide. Prüfen Sie, wie viele Monate Ihre Behörde verlangt.
B1-Nachweis und Testbescheinigung beilegen
Legen Sie Ihren Sprachnachweis und die Bescheinigung über den Einbürgerungstest bei. Fehlt Ihnen B1 noch, melden Sie sich früh zur Prüfung an. Die Ergebnisse dauern mehrere Wochen.
Online beantragen, wo es angeboten wird
Berlin und Hamburg bitten darum, den Online-Antrag zu nutzen. Andere Behörden bieten ihn über den gemeinsamen Online-Dienst an, den 11 Bundesländer nutzen.
Verwandte Leitfäden
Häufig gestellte Fragen
Keine der fünf geprüften offiziellen Listen verlangt eines vom Antragsteller. Verurteilungen und laufende Verfahren im Ausland müssen Sie im Antrag angeben (§12a Abs. 4 StAG).
Das hängt von der Behörde ab. Köln und Dortmund verlangen beglaubigte Übersetzungen fremdsprachiger Urkunden. Die Seiten von Berlin, Hamburg und München, die wir gelesen haben, erwähnen Übersetzungen nicht. Fragen Sie also nach, bevor Sie dafür bezahlen.
Alle fünf Listen verlangen einen gültigen Pass oder Personalausweis. Bei Reiseausweisen unterscheiden sich die Behörden: Berlin hält einen deutschen Reiseausweis in der Regel nicht für ausreichend, Hamburg verlangt einen gültigen Nationalpass, München akzeptiert einen internationalen Reiseausweis.
Berlin verlangt sechs Monate, Köln und Dortmund drei. Prüfen Sie die Liste Ihrer eigenen Behörde.
Ein anerkanntes B1-Zertifikat, etwa telc Deutsch B1, das Goethe-Zertifikat B1 oder ein DTZ-Ergebnis B1. Auch ein deutscher Schulabschluss, Studienabschluss oder eine Berufsausbildung zählt.
Ja. Alle fünf Listen verlangen Schulbescheinigungen für Kinder, die mit einem Elternteil eingebürgert werden. Hamburg verlangt außerdem ihre Geburtsurkunden. Bei Kindern unter 16 mit gemeinsamem Sorgerecht verlangen Berlin und Köln außerdem das Einverständnis des anderen Elternteils.
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Kostenlos startenQuellen
- Landesamt für Einwanderung Berlin: Einbürgerung beantragen
- Hamburg, Amt für Migration: Der Einbürgerungsantrag
- Stadt Köln: Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
- Landeshauptstadt München, Einbürgerungsbehörde: Einbürgerung
- Stadt Dortmund: Einbürgerung
- §12a StAG: Verurteilungen (gesetze-im-internet.de)