Einwanderung

Unterlagen für den Einbürgerungsantrag

Eine Checkliste aus den offiziellen Unterlagenlisten von Berlin, Hamburg, Köln, München und Dortmund, mit den Punkten, in denen sie sich unterscheiden.

Welche Unterlagen brauche ich für die Einbürgerung?

Alle geprüften Behörden verlangen den Antrag, einen gültigen Pass oder Personalausweis, einen B1-Nachweis und Einkommensnachweise. Die meisten verlangen außerdem den Aufenthaltstitel, die Bescheinigung über den Einbürgerungstest, Personenstandsurkunden und Schul- oder Ausbildungszeugnisse. Die Listen unterscheiden sich in Details, etwa bei der Zahl der Gehaltsabrechnungen und bei Geburtsurkunde, Mietvertrag oder Rentenversicherungsverlauf. Jede Behörde weist darauf hin, dass ihre Liste nicht vollständig ist. Nutzen Sie deshalb immer die Liste Ihrer eigenen Einbürgerungsbehörde.

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Unterlagen, die fast jede Behörde verlangt

UnterlageWer sie braucht
Antrag, online oder auf PapierAlle. Ab 16 Jahren stellt man den Antrag selbst.
Gültiger Nationalpass oder PersonalausweisAlle
Aktueller AufenthaltstitelStaatsangehörige von Nicht-EU-Ländern
SprachnachweisAlle ab 16 Jahren, sofern keine Ausnahme gilt: ein B1-Zertifikat oder ein deutscher Schulabschluss, Studienabschluss oder eine Berufsausbildung
Nachweis staatsbürgerlicher KenntnisseAlle ab 16 Jahren, sofern keine Ausnahme gilt: Einbürgerungstest, „Leben in Deutschland“ oder ein deutscher Schulabschluss
Arbeitsvertrag und aktuelle GehaltsabrechnungenArbeitnehmer
Steuerbescheid und Unterlagen zum BetriebSelbstständige und Freiberufler
Renten-, ALG-I-Bescheid oder VermögensnachweisePersonen ohne Erwerbstätigkeit
Schul-, Studien- oder AusbildungsbescheinigungenSchüler, Studierende, Auszubildende und miteingebürgerte Kinder

Quelle: Landesamt für Einwanderung Berlin: Einbürgerung beantragen · Fünf offizielle Listen verglichen am 12. Oktober 2026

Unterlagen je nach Lebenssituation

UnterlageWann sie nötig ist
Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, ScheidungsbeschlussWenn Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sind
Geburtsurkunden der Kinder, SorgerechtsbeschlussWenn Sie Kinder haben (genannt von Hamburg)
Einverständnis des anderen ElternteilsBei Kindern unter 16 mit gemeinsamem Sorgerecht
Ärztliches Gutachten oder SchwerbehindertenausweisWenn Sie eine Ausnahme wegen Krankheit oder Behinderung geltend machen
Nachweise über weitere Leistungen oder UnterhaltJe nach Haushalt
VollmachtWenn jemand den Antrag für Sie stellt

Quelle: Stadt Köln: Einbürgerung · Fünf offizielle Listen verglichen am 12. Oktober 2026

Wo sich die offiziellen Listen unterscheiden

PunktWas die Listen sagen
GehaltsabrechnungenSechs Monate in Berlin. Drei Monate in Köln und Dortmund.
GeburtsurkundeVerlangt in Hamburg, Köln und Dortmund. München verlangt sie nur von in Deutschland Geborenen. Berlin nennt sie nicht.
RentenversicherungsverlaufGenannt von Hamburg, Köln und Dortmund. Nicht genannt von Berlin und München.
Mietvertrag oder Nachweis der MieteGenannt von Berlin, Hamburg und Köln. Nicht genannt von München und Dortmund.
Nachweis der KrankenversicherungBerlin verlangt ihn von allen, Köln von Selbstständigen. Sonst nicht genannt.
Tabellarischer LebenslaufGenannt von Hamburg und Köln.
Reiseausweis statt PassBerlin: Ein deutscher Reiseausweis reicht in der Regel nicht. Hamburg verlangt einen gültigen Nationalpass. München akzeptiert einen internationalen Reiseausweis.

Quelle: Hamburg: Der Einbürgerungsantrag · Fünf offizielle Listen verglichen am 12. Oktober 2026

So bereiten Sie Ihre Unterlagen vor

1

Liste der eigenen Behörde besorgen

Beginnen Sie mit der Unterlagenliste Ihrer Einbürgerungsbehörde. Die Listen unterscheiden sich von Stadt zu Stadt, und jede weist darauf hin, dass im Einzelfall weitere Unterlagen verlangt werden können.

2

Ausweise und Personenstandsurkunden sammeln

Pass, Aufenthaltstitel und, soweit verlangt, Geburts- und Heiratsurkunde. Urkunden aus dem Ausland brauchen oft am längsten.

3

Beglaubigte Übersetzungen beauftragen

Köln und Dortmund verlangen beglaubigte Übersetzungen fremdsprachiger Urkunden. Köln verlangt einen in Deutschland ansässigen vereidigten Dolmetscher. Die Übersetzung muss mit der Kopie verbunden und gesiegelt sein.

Tipp: Fragen Sie Ihre Behörde, welche Unterlagen übersetzt werden müssen, bevor Sie etwas beauftragen.

4

Einkommen nachweisen

Arbeitnehmer brauchen Arbeitsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen. Selbstständige brauchen Steuerbescheide. Prüfen Sie, wie viele Monate Ihre Behörde verlangt.

5

B1-Nachweis und Testbescheinigung beilegen

Legen Sie Ihren Sprachnachweis und die Bescheinigung über den Einbürgerungstest bei. Fehlt Ihnen B1 noch, melden Sie sich früh zur Prüfung an. Die Ergebnisse dauern mehrere Wochen.

6

Online beantragen, wo es angeboten wird

Berlin und Hamburg bitten darum, den Online-Antrag zu nutzen. Andere Behörden bieten ihn über den gemeinsamen Online-Dienst an, den 11 Bundesländer nutzen.

Verwandte Leitfäden

Häufig gestellte Fragen

Keine der fünf geprüften offiziellen Listen verlangt eines vom Antragsteller. Verurteilungen und laufende Verfahren im Ausland müssen Sie im Antrag angeben (§12a Abs. 4 StAG).

Das hängt von der Behörde ab. Köln und Dortmund verlangen beglaubigte Übersetzungen fremdsprachiger Urkunden. Die Seiten von Berlin, Hamburg und München, die wir gelesen haben, erwähnen Übersetzungen nicht. Fragen Sie also nach, bevor Sie dafür bezahlen.

Alle fünf Listen verlangen einen gültigen Pass oder Personalausweis. Bei Reiseausweisen unterscheiden sich die Behörden: Berlin hält einen deutschen Reiseausweis in der Regel nicht für ausreichend, Hamburg verlangt einen gültigen Nationalpass, München akzeptiert einen internationalen Reiseausweis.

Berlin verlangt sechs Monate, Köln und Dortmund drei. Prüfen Sie die Liste Ihrer eigenen Behörde.

Ein anerkanntes B1-Zertifikat, etwa telc Deutsch B1, das Goethe-Zertifikat B1 oder ein DTZ-Ergebnis B1. Auch ein deutscher Schulabschluss, Studienabschluss oder eine Berufsausbildung zählt.

Ja. Alle fünf Listen verlangen Schulbescheinigungen für Kinder, die mit einem Elternteil eingebürgert werden. Hamburg verlangt außerdem ihre Geburtsurkunden. Bei Kindern unter 16 mit gemeinsamem Sorgerecht verlangen Berlin und Köln außerdem das Einverständnis des anderen Elternteils.

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Quellen

Dieser Leitfaden vergleicht die veröffentlichten Unterlagenlisten von fünf deutschen Behörden. Keine dieser Listen ist vollständig, und Ihre Behörde kann weitere Unterlagen verlangen. Nutzen Sie die Liste Ihrer eigenen Einbürgerungsbehörde. Viobean ist keine Anwaltskanzlei und dies ist keine Rechtsberatung.

Zuletzt geprüft: 2026-10-13