EinwanderungB1

B1-Deutsch für die Niederlassungserlaubnis

Sprachanforderungen für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wer B1 braucht und wie Sie Ihre Deutschkenntnisse nachweisen.

Kurzübersicht

Die Niederlassungserlaubnis erfordert in der Regel B1-Deutsch nach §9 AufenthG. Die Anforderungen variieren jedoch je nach Aufenthaltstitel: Blaue-Karte-Inhaber benötigen möglicherweise nur A1 nach 27 Monaten, während Inhaber einer regulären Aufenthaltserlaubnis typischerweise B1 nach 5 Jahren brauchen. Anerkannte Nachweise sind TELC Deutsch B1, Goethe-Zertifikat B1, DTZ mit B1-Ergebnis oder der Abschluss eines Integrationskurses.

Rechtliche Grundlage

Gesetz

§9 Abs. 2 Nr. 7 AufenthG

Anforderung

Ausreichende Deutschkenntnisse (typischerweise B1)

Gültig seit

Geltendes Recht (geändert Juni 2024)

Offizielle Quelle

Gesetzestext ansehen

Anerkannte Zertifikate

ZertifikatAnbieterAnerkanntHinweis
TELC Deutsch B1telc GmbHStandardnachweis für B1-Anforderung. Alle 4 Fertigkeiten müssen bestanden werden.
Goethe-Zertifikat B1Goethe-InstitutInternational anerkannt. Alle 4 Module erforderlich.
DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer)telc GmbH / BAMFIntegrationskurs-Zertifikat. Muss B1-Niveau zeigen.
Integrationskurs-AbschlussBAMFErfolgreiche Teilnahmebescheinigung (auch mit A2-Ergebnis) kann für einige Wege ausreichen.
TELC Deutsch A1/A2 (Blaue Karte)telc GmbHBlaue-Karte-Inhaber: A1 nach 27 Monaten oder B1 nach 21 Monaten.

Was tun nach einer nicht bestandenen B1-Prüfung?

1

Aufenthaltstitel identifizieren

Ihr aktueller Aufenthaltstitel bestimmt die Sprachanforderungen. Blaue-Karte-Inhaber haben niedrigere Anforderungen als Inhaber einer regulären Aufenthaltserlaubnis.

Tipp: Prüfen Sie Ihren Aufenthaltstitel—die Anforderungen unterscheiden sich erheblich.

2

Aufenthaltsdauer prüfen

Standardweg erfordert 5 Jahre Aufenthalt. Blaue Karte: 21-27 Monate. Familiennachzug: variiert. Integrationskurs-Teilnehmer können reduzierte Anforderungen haben.

3

Sprachanforderung bestimmen

Standard-Niederlassungserlaubnis: B1. Blaue Karte nach 27 Monaten: A1. Blaue Karte nach 21 Monaten: B1. Familienangehörige: variiert je nach Fall.

Tipp: Im Zweifel B1 anstreben—das erfüllt alle Fälle.

4

Zertifikat besorgen

Wenn Sie einen Integrationskurs abgeschlossen haben, haben Sie möglicherweise bereits einen Nachweis. Andernfalls bereiten Sie sich auf eine B1-Prüfung vor.

5

Bei der Ausländerbehörde beantragen

Reichen Sie Ihren Antrag mit erforderlichen Dokumenten einschließlich Sprachnachweis ein. Buchen Sie einen Termin—Wartezeiten können lang sein.

Wie lange dauert es, die B1-Prüfung nach dem Durchfallen zu bestehen?

Blaue-Karte-Inhaber (A1-Weg)

Vorbereitungszeit

1-3 Monate für A1

Gesamtzeit

27 Monate Aufenthalt + Prüfung

Blaue-Karte-Inhaber (B1-Weg)

Vorbereitungszeit

3-6 Monate für B1

Gesamtzeit

21 Monate Aufenthalt + Prüfung

Reguläre Aufenthaltserlaubnis

Vorbereitungszeit

6-12 Monate für B1

Gesamtzeit

5 Jahre Aufenthalt + Prüfung

Was kostet es, die B1-Prüfung zu wiederholen?

PostenKostenHinweis
TELC Deutsch B1 Prüfung€190-239Standardprüfung für B1-Nachweis
TELC Deutsch A1 Prüfung€120-150Für Blaue-Karte 27-Monate-Weg
Niederlassungserlaubnis-Antrag€113Behördengebühr für die Erlaubnis
Integrationskurs€0-1.365€0 bei Verpflichtung; sonst €2,29/Stunde

Empfohlene Prüfungen

Verwandte Leitfäden

Häufig gestellte Fragen

Nicht unbedingt. Blaue-Karte-Inhaber können die Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten mit nur A1-Deutsch erhalten oder nach 21 Monaten mit B1-Deutsch. Der kürzere Zeitraum erfordert höhere Sprachkenntnisse.

Nein, die Anforderungen variieren. Der Standardweg erfordert B1 nach 5 Jahren. Einige Kategorien haben niedrigere Anforderungen: Blaue Karte (A1 möglich), ältere Antragsteller (kann entfallen), Integrationskurs-Absolventen (A2 kann in Sonderfällen ausreichen).

Ja, der Abschluss eines Integrationskurses und das Bestehen des DTZ auf B1-Niveau erfüllt die Sprachanforderung. Auch der Kursabschluss mit A2-Ergebnis kann in einigen Fällen ausreichen—fragen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde nach.

Ein Abschluss einer deutschen Hochschule, an der auf Deutsch unterrichtet wurde, belegt die Sprachkenntnisse. Sie benötigen kein separates Zertifikat.

In seltenen Fällen ja. Befreiungen können gelten für: ältere Antragsteller (meist 60+), Personen mit Behinderungen, die das Sprachlernen beeinträchtigen, oder Fälle, in denen Deutsch lernen unzumutbar schwierig ist. Ein ärztliches Attest kann erforderlich sein.

B1 (Mittelstufe) bedeutet, dass Sie Hauptpunkte klarer Standardsprache verstehen, zusammenhängende Texte verfassen und Erfahrungen und Pläne beschreiben können. A2 (Grundstufe) umfasst nur grundlegende Phrasen und Routineaufgaben. B1 ist deutlich anspruchsvoller.

Neben dem Sprachnachweis: gültiger Reisepass, biometrisches Foto, Einkommensnachweis (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen), Krankenversicherung, Rentenversicherungsbeiträge und polizeiliches Führungszeugnis. Anforderungen variieren je nach Ausländerbehörde.

Die Gesamtdauer variiert erheblich je nach Stadt. Die Bearbeitung selbst dauert 2-4 Monate nach Einreichung. Allerdings kann es 3-6+ Monate dauern, einen Termin in Großstädten wie Berlin oder München zu bekommen. Rechnen Sie mit 6-12 Monaten Gesamtzeit in Großstädten (inkl. Terminwartezeit) vs. 3-5 Monate in kleineren Städten. Buchen Sie Ihren Termin so früh wie möglich.

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Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen zu Sprachanforderungen für die deutsche Niederlassungserlaubnis. Anforderungen variieren je nach Aufenthaltstitel, Bundesland und individuellen Umständen. Wenden Sie sich an Ihre lokale Ausländerbehörde oder einen Anwalt für Einwanderungsrecht für Beratung zu Ihrer spezifischen Situation. Viobean ist keine Anwaltskanzlei und dies ist keine Rechtsberatung.

Last verified: 2025-01-28