B1-Deutsch für die Niederlassungserlaubnis
Sprachanforderungen für die Niederlassungserlaubnis, wer B1 braucht und wie Sie Ihre Deutschkenntnisse nachweisen.
Welches Deutschniveau brauche ich für die Niederlassungserlaubnis?
Für die Niederlassungserlaubnis brauchen Sie B1-Deutsch. Das ist die Regelanforderung nach §9 AufenthG, zusammen mit Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Je nach Aufenthaltstitel gilt etwas anderes: Mit der Blauen Karte EU genügt A1 nach 27 Monaten oder B1 nach 21 Monaten, anerkannte Flüchtlinge brauchen A2 nach fünf Jahren. Anerkannte Nachweise sind telc Deutsch B1, das Goethe-Zertifikat B1, ein DTZ-Ergebnis B1 oder ein erfolgreich abgeschlossener Integrationskurs.
Rechtliche Grundlage
Gesetz
§9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AufenthG
Anforderung
Ausreichende Deutschkenntnisse (B1)
Offizielle Quelle
Gesetzestext ansehenWege zur Niederlassungserlaubnis
| Weg | Aufenthalt | Deutsch | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Regelfall | Fünf Jahre mit Aufenthaltserlaubnis und 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge | B1 | §9 Abs. 2 AufenthG |
| Fachkräfte | Drei Jahre und 36 Monate Beiträge. Zwei Jahre und 24 Monate nach einer Ausbildung oder einem Studium in Deutschland. | B1 | §18c Abs. 1 AufenthG |
| Blaue Karte EU | 27 Monate Beschäftigung mit Beiträgen, oder 21 Monate mit B1 | A1 nach 27 Monaten, B1 nach 21 Monaten | §18c Abs. 2 AufenthG |
| Ehegatten Deutscher | In der Regel nach drei Jahren, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht | B1 | §28 Abs. 2 AufenthG |
| Anerkannte Flüchtlinge | Fünf Jahre, oder drei Jahre mit Deutsch auf C1-Niveau | A2 nach fünf Jahren | §26 Abs. 3 AufenthG |
Quelle: §18c AufenthG (gesetze-im-internet.de) · Rechtsstand 12. Oktober 2026
Anerkannte Zertifikate
| Zertifikat | Anbieter | Anerkannt | Hinweis |
|---|---|---|---|
| telc Deutsch B1 | telc | Anerkannt | Ein anerkanntes B1-Zertifikat. |
| Goethe-Zertifikat B1 | Goethe-Institut | Anerkannt | Vier Module, jedes einzeln wiederholbar. |
| DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer) | g.a.s.t., im Auftrag des BAMF | Anerkannt | Zählt mit dem Gesamtergebnis B1. |
| Zertifikat Integrationskurs | BAMF | Anerkannt | Ein erfolgreich abgeschlossener Kurs belegt Deutschkenntnisse und staatsbürgerliche Kenntnisse. Das heißt: B1 im DTZ und ein bestandener Test „Leben in Deutschland“. |
| A1-Zertifikat (Blaue Karte EU) | telc, Goethe-Institut | Anerkannt | Genügt für Inhaber der Blauen Karte EU nach 27 Monaten. Mit B1 sind es 21 Monate. |
So beantragen Sie die Niederlassungserlaubnis
Aufenthaltstitel bestimmen
Ihr aktueller Titel entscheidet, welcher Weg gilt. Für Inhaber der Blauen Karte EU, Fachkräfte, Ehegatten Deutscher und anerkannte Flüchtlinge gelten jeweils eigene Regeln.
Tipp: Prüfen Sie Ihren Aufenthaltstitel. Die Anforderungen unterscheiden sich erheblich.
Aufenthaltsdauer und Beiträge prüfen
Im Regelfall brauchen Sie fünf Jahre und 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge. Fachkräfte brauchen drei Jahre und 36 Monate. Mit der Blauen Karte EU sind es 27 oder 21 Monate.
Sprachanforderung ermitteln
Regelfall, Fachkräfte und Ehegatten Deutscher: B1. Blaue Karte EU: A1 nach 27 Monaten oder B1 nach 21 Monaten. Anerkannte Flüchtlinge: A2 nach fünf Jahren.
Tipp: Im Zweifel streben Sie B1 an. Es zählt später auch für die Einbürgerung.
Nachweis besorgen
Haben Sie einen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen, haben Sie den Nachweis für Deutsch und staatsbürgerliche Kenntnisse bereits. Andernfalls bereiten Sie sich auf eine B1-Prüfung vor.
Bei der Ausländerbehörde beantragen
Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein, einschließlich Sprachnachweis. Die Wartezeiten können lang sein. Stellen Sie den Antrag früh.
Wie lange dauert die Vorbereitung? (Unsere Schätzung)
Blaue-Karte-Inhaber (A1-Weg)
Vorbereitungszeit
1-3 Monate für A1
Gesamtzeit
27 Monate Aufenthalt + Prüfung
Blaue-Karte-Inhaber (B1-Weg)
Vorbereitungszeit
3-6 Monate für B1
Gesamtzeit
21 Monate Aufenthalt + Prüfung
Reguläre Aufenthaltserlaubnis
Vorbereitungszeit
6-12 Monate für B1
Gesamtzeit
5 Jahre Aufenthalt + Prüfung
Was kostet das?
| Posten | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Gebühr für die Niederlassungserlaubnis | 113 € | 147 € für Hochqualifizierte, 124 € für Selbstständige (§44 AufenthV) |
| Prüfung telc Deutsch B1 | Legt das Prüfungszentrum fest | Beispiel: 160 € an der VHS Münster (Dezember 2026) |
| Prüfung Goethe-Zertifikat B1 | 259 € | Preisliste des Goethe-Instituts für Deutschland |
| Integrationskurs | 1.603 € | 2,29 € pro Unterrichtsstunde bei 700 Stunden. Befreiung auf Antrag, zum Beispiel bei Bezug von Sozialleistungen. |
Empfohlene Prüfungen
Verwandte Leitfäden
Häufig gestellte Fragen
Nicht unbedingt. Inhaber der Blauen Karte EU erhalten die Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten mit A1 oder nach 21 Monaten mit B1 (§18c Abs. 2 AufenthG). Die kürzere Frist verlangt das höhere Sprachniveau.
Nein. B1 ist der Regelfall. Mit der Blauen Karte EU genügt A1 nach 27 Monaten, anerkannte Flüchtlinge brauchen A2 nach fünf Jahren. Auf die Anforderung wird verzichtet, wenn Sie sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen können. Zur Vermeidung einer Härte kann die Behörde ebenfalls darauf verzichten.
Ja, wenn Sie ihn erfolgreich abgeschlossen haben. Das heißt: DTZ-Ergebnis B1 und bestandener Test „Leben in Deutschland“. Dann belegt er Ihre Deutschkenntnisse und Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse (§9 Abs. 2 AufenthG). Ein Kurs mit dem Ergebnis A2 gilt nicht als erfolgreich abgeschlossen.
Ja. §9 AufenthG verlangt auch Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Der übliche Nachweis ist der Test „Leben in Deutschland“, der zum Integrationskurs gehört.
Die Behörden in Berlin und München akzeptieren den Abschluss eines deutschsprachigen Studiums als Sprachnachweis. Das ist Behördenpraxis. Klären Sie es mit Ihrer Ausländerbehörde.
Ja, in drei Fällen nach §9 Abs. 2 AufenthG: wenn Sie sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen können; zur Vermeidung einer Härte, nach Ermessen der Behörde; oder wenn Sie sich auf einfache Art mündlich auf Deutsch verständigen können und keinen Anspruch auf einen Integrationskurs hatten oder nicht dazu verpflichtet waren. Eine allgemeine Altersgrenze gibt es nicht. Berlin verlangt ein fachärztliches Attest.
B1 (Mittelstufe) bedeutet, dass Sie die Hauptpunkte klarer Standardsprache verstehen, zusammenhängende Texte verfassen und Erfahrungen und Pläne beschreiben können. A2 (Grundstufe) deckt nur einfache Sätze und Routineaufgaben ab. B1 ist deutlich anspruchsvoller.
Die Listen von Berlin und München verlangen einen gültigen Pass, Einkommensnachweise, den Nachweis der Krankenversicherung, den Rentenversicherungsverlauf und den Sprachnachweis. Ein Führungszeugnis verlangt keine der beiden von Ihnen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Ausländerbehörde.
Eine bundesweite Zahl gibt es nicht. München nennt zum Beispiel eine Bearbeitungszeit von bis zu 12 Monaten. Fragen Sie Ihre Ausländerbehörde und stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.
Bereit für die B1-Prüfung?
Üben Sie mit KI-generierten Aufgaben im echten Prüfungsformat. Sofortiges Feedback und persönliche Erklärungen.
Kostenlos startenQuellen
- §9 AufenthG: Niederlassungserlaubnis (gesetze-im-internet.de)
- §18c AufenthG: Fachkräfte und Blaue Karte EU
- §26 AufenthG: anerkannte Flüchtlinge
- §28 AufenthG: Familienangehörige Deutscher
- §44 AufenthV: Gebühren
- §17 IntV: erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
- BAMF: Kosten des Integrationskurses
- Landesamt für Einwanderung Berlin: Niederlassungserlaubnis
- Landeshauptstadt München: Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte EU