EinwanderungB1

B1-Deutsch für die Niederlassungserlaubnis

Sprachanforderungen für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wer B1 braucht und wie Sie Ihre Deutschkenntnisse nachweisen.

Kurzübersicht

Die Niederlassungserlaubnis erfordert in der Regel B1-Deutsch nach §9 AufenthG. Die Anforderungen variieren jedoch je nach Aufenthaltstitel: Blaue-Karte-Inhaber benötigen möglicherweise nur A1 nach 27 Monaten, während Inhaber einer regulären Aufenthaltserlaubnis typischerweise B1 nach 5 Jahren brauchen. Anerkannte Nachweise sind TELC Deutsch B1, Goethe-Zertifikat B1, DTZ mit B1-Ergebnis oder der Abschluss eines Integrationskurses.

Rechtliche Grundlage

Gesetz

§9 Abs. 2 Nr. 7 AufenthG

Anforderung

Ausreichende Deutschkenntnisse (typischerweise B1)

Gültig seit

Geltendes Recht (geändert Juni 2024)

Offizielle Quelle

Gesetzestext ansehen

Anerkannte Zertifikate

ZertifikatAnbieterAnerkanntHinweis
TELC Deutsch B1telc GmbHStandardnachweis für B1-Anforderung. Alle 4 Fertigkeiten müssen bestanden werden.
Goethe-Zertifikat B1Goethe-InstitutInternational anerkannt. Alle 4 Module erforderlich.
DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer)telc GmbH / BAMFIntegrationskurs-Zertifikat. Muss B1-Niveau zeigen.
Integrationskurs-AbschlussBAMFErfolgreiche Teilnahmebescheinigung (auch mit A2-Ergebnis) kann für einige Wege ausreichen.
TELC Deutsch A1/A2 (Blaue Karte)telc GmbHBlaue-Karte-Inhaber: A1 nach 27 Monaten oder B1 nach 21 Monaten.

So erhalten Sie Ihr Zertifikat

1

Aufenthaltstitel identifizieren

Ihr aktueller Aufenthaltstitel bestimmt die Sprachanforderungen. Blaue-Karte-Inhaber haben niedrigere Anforderungen als Inhaber einer regulären Aufenthaltserlaubnis.

Tipp: Prüfen Sie Ihren Aufenthaltstitel—die Anforderungen unterscheiden sich erheblich.

2

Aufenthaltsdauer prüfen

Standardweg erfordert 5 Jahre Aufenthalt. Blaue Karte: 21-27 Monate. Familiennachzug: variiert. Integrationskurs-Teilnehmer können reduzierte Anforderungen haben.

3

Sprachanforderung bestimmen

Standard-Niederlassungserlaubnis: B1. Blaue Karte nach 27 Monaten: A1. Blaue Karte nach 21 Monaten: B1. Familienangehörige: variiert je nach Fall.

Tipp: Im Zweifel B1 anstreben—das erfüllt alle Fälle.

4

Zertifikat besorgen

Wenn Sie einen Integrationskurs abgeschlossen haben, haben Sie möglicherweise bereits einen Nachweis. Andernfalls bereiten Sie sich auf eine B1-Prüfung vor.

5

Bei der Ausländerbehörde beantragen

Reichen Sie Ihren Antrag mit erforderlichen Dokumenten einschließlich Sprachnachweis ein. Buchen Sie einen Termin—Wartezeiten können lang sein.

Zeitplanung nach Ausgangsniveau

Blaue-Karte-Inhaber (A1-Weg)

Vorbereitungszeit

1-3 Monate für A1

Gesamtzeit

27 Monate Aufenthalt + Prüfung

Blaue-Karte-Inhaber (B1-Weg)

Vorbereitungszeit

3-6 Monate für B1

Gesamtzeit

21 Monate Aufenthalt + Prüfung

Reguläre Aufenthaltserlaubnis

Vorbereitungszeit

6-12 Monate für B1

Gesamtzeit

5 Jahre Aufenthalt + Prüfung

Kostenübersicht

PostenKostenHinweis
TELC Deutsch B1 Prüfung€190-239Standardprüfung für B1-Nachweis
TELC Deutsch A1 Prüfung€120-150Für Blaue-Karte 27-Monate-Weg
Niederlassungserlaubnis-Antrag€113Behördengebühr für die Erlaubnis
Integrationskurs€0-1.365€0 bei Verpflichtung; sonst €2,29/Stunde

Empfohlene Prüfungen

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Häufig gestellte Fragen

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Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen zu Sprachanforderungen für die deutsche Niederlassungserlaubnis. Anforderungen variieren je nach Aufenthaltstitel, Bundesland und individuellen Umständen. Wenden Sie sich an Ihre lokale Ausländerbehörde oder einen Anwalt für Einwanderungsrecht für Beratung zu Ihrer spezifischen Situation. Viobean ist keine Anwaltskanzlei und dies ist keine Rechtsberatung.

Last verified: 2025-01-28