B1-Deutsch für die Niederlassungserlaubnis
Sprachanforderungen für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wer B1 braucht und wie Sie Ihre Deutschkenntnisse nachweisen.
Kurzübersicht
Die Niederlassungserlaubnis erfordert in der Regel B1-Deutsch nach §9 AufenthG. Die Anforderungen variieren jedoch je nach Aufenthaltstitel: Blaue-Karte-Inhaber benötigen möglicherweise nur A1 nach 27 Monaten, während Inhaber einer regulären Aufenthaltserlaubnis typischerweise B1 nach 5 Jahren brauchen. Anerkannte Nachweise sind TELC Deutsch B1, Goethe-Zertifikat B1, DTZ mit B1-Ergebnis oder der Abschluss eines Integrationskurses.
Rechtliche Grundlage
Gesetz
§9 Abs. 2 Nr. 7 AufenthG
Anforderung
Ausreichende Deutschkenntnisse (typischerweise B1)
Gültig seit
Geltendes Recht (geändert Juni 2024)
Offizielle Quelle
Gesetzestext ansehenAnerkannte Zertifikate
| Zertifikat | Anbieter | Anerkannt | Hinweis |
|---|---|---|---|
| TELC Deutsch B1 | telc GmbH | Standardnachweis für B1-Anforderung. Alle 4 Fertigkeiten müssen bestanden werden. | |
| Goethe-Zertifikat B1 | Goethe-Institut | International anerkannt. Alle 4 Module erforderlich. | |
| DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer) | telc GmbH / BAMF | Integrationskurs-Zertifikat. Muss B1-Niveau zeigen. | |
| Integrationskurs-Abschluss | BAMF | Erfolgreiche Teilnahmebescheinigung (auch mit A2-Ergebnis) kann für einige Wege ausreichen. | |
| TELC Deutsch A1/A2 (Blaue Karte) | telc GmbH | Blaue-Karte-Inhaber: A1 nach 27 Monaten oder B1 nach 21 Monaten. |
So erhalten Sie Ihr Zertifikat
Aufenthaltstitel identifizieren
Ihr aktueller Aufenthaltstitel bestimmt die Sprachanforderungen. Blaue-Karte-Inhaber haben niedrigere Anforderungen als Inhaber einer regulären Aufenthaltserlaubnis.
Tipp: Prüfen Sie Ihren Aufenthaltstitel—die Anforderungen unterscheiden sich erheblich.
Aufenthaltsdauer prüfen
Standardweg erfordert 5 Jahre Aufenthalt. Blaue Karte: 21-27 Monate. Familiennachzug: variiert. Integrationskurs-Teilnehmer können reduzierte Anforderungen haben.
Sprachanforderung bestimmen
Standard-Niederlassungserlaubnis: B1. Blaue Karte nach 27 Monaten: A1. Blaue Karte nach 21 Monaten: B1. Familienangehörige: variiert je nach Fall.
Tipp: Im Zweifel B1 anstreben—das erfüllt alle Fälle.
Zertifikat besorgen
Wenn Sie einen Integrationskurs abgeschlossen haben, haben Sie möglicherweise bereits einen Nachweis. Andernfalls bereiten Sie sich auf eine B1-Prüfung vor.
Bei der Ausländerbehörde beantragen
Reichen Sie Ihren Antrag mit erforderlichen Dokumenten einschließlich Sprachnachweis ein. Buchen Sie einen Termin—Wartezeiten können lang sein.
Zeitplanung nach Ausgangsniveau
Blaue-Karte-Inhaber (A1-Weg)
Vorbereitungszeit
1-3 Monate für A1
Gesamtzeit
27 Monate Aufenthalt + Prüfung
Blaue-Karte-Inhaber (B1-Weg)
Vorbereitungszeit
3-6 Monate für B1
Gesamtzeit
21 Monate Aufenthalt + Prüfung
Reguläre Aufenthaltserlaubnis
Vorbereitungszeit
6-12 Monate für B1
Gesamtzeit
5 Jahre Aufenthalt + Prüfung
Kostenübersicht
| Posten | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| TELC Deutsch B1 Prüfung | €190-239 | Standardprüfung für B1-Nachweis |
| TELC Deutsch A1 Prüfung | €120-150 | Für Blaue-Karte 27-Monate-Weg |
| Niederlassungserlaubnis-Antrag | €113 | Behördengebühr für die Erlaubnis |
| Integrationskurs | €0-1.365 | €0 bei Verpflichtung; sonst €2,29/Stunde |
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Häufig gestellte Fragen
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