B1-Deutsch für die Niederlassungserlaubnis
Sprachanforderungen für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wer B1 braucht und wie Sie Ihre Deutschkenntnisse nachweisen.
Kurzübersicht
Die Niederlassungserlaubnis erfordert in der Regel B1-Deutsch nach §9 AufenthG. Die Anforderungen variieren jedoch je nach Aufenthaltstitel: Blaue-Karte-Inhaber benötigen möglicherweise nur A1 nach 27 Monaten, während Inhaber einer regulären Aufenthaltserlaubnis typischerweise B1 nach 5 Jahren brauchen. Anerkannte Nachweise sind TELC Deutsch B1, Goethe-Zertifikat B1, DTZ mit B1-Ergebnis oder der Abschluss eines Integrationskurses.
Rechtliche Grundlage
Gesetz
§9 Abs. 2 Nr. 7 AufenthG
Anforderung
Ausreichende Deutschkenntnisse (typischerweise B1)
Gültig seit
Geltendes Recht (geändert Juni 2024)
Offizielle Quelle
Gesetzestext ansehenAnerkannte Zertifikate
| Zertifikat | Anbieter | Anerkannt | Hinweis |
|---|---|---|---|
| TELC Deutsch B1 | telc GmbH | Standardnachweis für B1-Anforderung. Alle 4 Fertigkeiten müssen bestanden werden. | |
| Goethe-Zertifikat B1 | Goethe-Institut | International anerkannt. Alle 4 Module erforderlich. | |
| DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer) | telc GmbH / BAMF | Integrationskurs-Zertifikat. Muss B1-Niveau zeigen. | |
| Integrationskurs-Abschluss | BAMF | Erfolgreiche Teilnahmebescheinigung (auch mit A2-Ergebnis) kann für einige Wege ausreichen. | |
| TELC Deutsch A1/A2 (Blaue Karte) | telc GmbH | Blaue-Karte-Inhaber: A1 nach 27 Monaten oder B1 nach 21 Monaten. |
Was tun nach einer nicht bestandenen B1-Prüfung?
Aufenthaltstitel identifizieren
Ihr aktueller Aufenthaltstitel bestimmt die Sprachanforderungen. Blaue-Karte-Inhaber haben niedrigere Anforderungen als Inhaber einer regulären Aufenthaltserlaubnis.
Tipp: Prüfen Sie Ihren Aufenthaltstitel—die Anforderungen unterscheiden sich erheblich.
Aufenthaltsdauer prüfen
Standardweg erfordert 5 Jahre Aufenthalt. Blaue Karte: 21-27 Monate. Familiennachzug: variiert. Integrationskurs-Teilnehmer können reduzierte Anforderungen haben.
Sprachanforderung bestimmen
Standard-Niederlassungserlaubnis: B1. Blaue Karte nach 27 Monaten: A1. Blaue Karte nach 21 Monaten: B1. Familienangehörige: variiert je nach Fall.
Tipp: Im Zweifel B1 anstreben—das erfüllt alle Fälle.
Zertifikat besorgen
Wenn Sie einen Integrationskurs abgeschlossen haben, haben Sie möglicherweise bereits einen Nachweis. Andernfalls bereiten Sie sich auf eine B1-Prüfung vor.
Bei der Ausländerbehörde beantragen
Reichen Sie Ihren Antrag mit erforderlichen Dokumenten einschließlich Sprachnachweis ein. Buchen Sie einen Termin—Wartezeiten können lang sein.
Wie lange dauert es, die B1-Prüfung nach dem Durchfallen zu bestehen?
Blaue-Karte-Inhaber (A1-Weg)
Vorbereitungszeit
1-3 Monate für A1
Gesamtzeit
27 Monate Aufenthalt + Prüfung
Blaue-Karte-Inhaber (B1-Weg)
Vorbereitungszeit
3-6 Monate für B1
Gesamtzeit
21 Monate Aufenthalt + Prüfung
Reguläre Aufenthaltserlaubnis
Vorbereitungszeit
6-12 Monate für B1
Gesamtzeit
5 Jahre Aufenthalt + Prüfung
Was kostet es, die B1-Prüfung zu wiederholen?
| Posten | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| TELC Deutsch B1 Prüfung | €190-239 | Standardprüfung für B1-Nachweis |
| TELC Deutsch A1 Prüfung | €120-150 | Für Blaue-Karte 27-Monate-Weg |
| Niederlassungserlaubnis-Antrag | €113 | Behördengebühr für die Erlaubnis |
| Integrationskurs | €0-1.365 | €0 bei Verpflichtung; sonst €2,29/Stunde |
Empfohlene Prüfungen
Verwandte Leitfäden
Häufig gestellte Fragen
Nicht unbedingt. Blaue-Karte-Inhaber können die Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten mit nur A1-Deutsch erhalten oder nach 21 Monaten mit B1-Deutsch. Der kürzere Zeitraum erfordert höhere Sprachkenntnisse.
Nein, die Anforderungen variieren. Der Standardweg erfordert B1 nach 5 Jahren. Einige Kategorien haben niedrigere Anforderungen: Blaue Karte (A1 möglich), ältere Antragsteller (kann entfallen), Integrationskurs-Absolventen (A2 kann in Sonderfällen ausreichen).
Ja, der Abschluss eines Integrationskurses und das Bestehen des DTZ auf B1-Niveau erfüllt die Sprachanforderung. Auch der Kursabschluss mit A2-Ergebnis kann in einigen Fällen ausreichen—fragen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde nach.
Ein Abschluss einer deutschen Hochschule, an der auf Deutsch unterrichtet wurde, belegt die Sprachkenntnisse. Sie benötigen kein separates Zertifikat.
In seltenen Fällen ja. Befreiungen können gelten für: ältere Antragsteller (meist 60+), Personen mit Behinderungen, die das Sprachlernen beeinträchtigen, oder Fälle, in denen Deutsch lernen unzumutbar schwierig ist. Ein ärztliches Attest kann erforderlich sein.
B1 (Mittelstufe) bedeutet, dass Sie Hauptpunkte klarer Standardsprache verstehen, zusammenhängende Texte verfassen und Erfahrungen und Pläne beschreiben können. A2 (Grundstufe) umfasst nur grundlegende Phrasen und Routineaufgaben. B1 ist deutlich anspruchsvoller.
Neben dem Sprachnachweis: gültiger Reisepass, biometrisches Foto, Einkommensnachweis (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen), Krankenversicherung, Rentenversicherungsbeiträge und polizeiliches Führungszeugnis. Anforderungen variieren je nach Ausländerbehörde.
Die Gesamtdauer variiert erheblich je nach Stadt. Die Bearbeitung selbst dauert 2-4 Monate nach Einreichung. Allerdings kann es 3-6+ Monate dauern, einen Termin in Großstädten wie Berlin oder München zu bekommen. Rechnen Sie mit 6-12 Monaten Gesamtzeit in Großstädten (inkl. Terminwartezeit) vs. 3-5 Monate in kleineren Städten. Buchen Sie Ihren Termin so früh wie möglich.
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