DTZ-Prüfung: Ihre Integrationskurs-Abschlussprüfung
Alles über den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ), den Sprachtest am Ende Ihres Integrationskurses, und was Ihr Ergebnis für Einbürgerung und Aufenthaltstitel bedeutet.
Welches Niveau brauche ich, um den DTZ zu bestehen?
Der DTZ wird mit A2 oder B1 bewertet, und B1 ist das Ergebnis, auf das es ankommt: Es erfüllt die Sprachanforderung für die Niederlassungserlaubnis und für die Einbürgerung. Das Gesamtergebnis B1 erreichen Sie mit B1 im Sprechen und zusätzlich B1 in Hören und Lesen oder im Schreiben. Der DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer) ist der abschließende Sprachtest des Integrationskurses und prüft beide Niveaus in einer Prüfung. Mit dem Ergebnis A2 erhalten Sie ein DTZ-Zertifikat auf A2. Erfolgreich abgeschlossen ist der Integrationskurs aber nur mit B1 und einem bestandenen Test „Leben in Deutschland“. Den ersten Versuch bezahlt das BAMF.
Rechtliche Grundlage
Gesetz
§17 IntV
Anforderung
Abschlusstests des Integrationskurses: DTZ und „Leben in Deutschland“
Offizielle Quelle
Gesetzestext ansehenSo wird der DTZ bewertet
Die drei Teile werden getrennt bewertet. Entscheidend ist das Sprechen: Sie brauchen das Niveau im Sprechen und zusätzlich in mindestens einem der beiden anderen Teile.
| Prüfungsteil | B1 | A2 |
|---|---|---|
| Hören und Lesen | 33 bis 45 Punkte | 20 bis 32 Punkte |
| Schreiben | 15 bis 20 Punkte | 7 bis 14 Punkte |
| Sprechen | 75 bis 100 Punkte | 35 bis 74,5 Punkte |
Quelle: g.a.s.t.: Der DTZ auf einen Blick · Geprüft am 12. Oktober 2026
Anerkannte Zertifikate
| Zertifikat | Anbieter | Anerkannt | Hinweis |
|---|---|---|---|
| DTZ mit Gesamtergebnis B1 | g.a.s.t., im Auftrag des BAMF | Anerkannt | Erfüllt die Sprachanforderung für Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis. |
| DTZ mit Gesamtergebnis A2 | g.a.s.t., im Auftrag des BAMF | Nicht anerkannt | Reicht nicht für die Einbürgerung und nicht für die reguläre Niederlassungserlaubnis. A2 genügt für die Niederlassungserlaubnis anerkannter Flüchtlinge. |
| DTZ-Ergebnis unter A2 | g.a.s.t., im Auftrag des BAMF | Nicht anerkannt | Sie erhalten eine Mitteilung über Ihr Ergebnis, kein Zertifikat. |
Vom Kurs zum DTZ-Ergebnis
Sprachkurs abschließen
Der DTZ steht am Ende des Sprachkurses. Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden: 600 für den Sprachkurs und 100 für den Orientierungskurs.
Tipp: Ohne Bezug zu einem Integrationskurs können Sie den DTZ nicht ablegen.
Prüfungsstruktur verstehen
Der schriftliche Teil dauert 100 Minuten: Hören, Lesen und Schreiben. Der mündliche Teil dauert rund 15 Minuten und findet in der Regel als Paarprüfung statt. Die Ergebnisse reichen von unter A2 bis B1.
Im Kurs vorbereiten
Ihr Integrationskurs bereitet Sie auf den DTZ vor. Aktuelle Übungssätze finden Sie auf der Webseite der g.a.s.t.
Tipp: Fragen Sie Ihre Lehrkraft nach offiziellen DTZ-Übungssätzen. Sie entsprechen dem echten Format.
Prüfung ablegen
Die Prüfung organisiert Ihr Kursträger. Die g.a.s.t. übermittelt die Ergebnisse in der Regel zweieinhalb Wochen nach der Prüfung an das BAMF. Danach validiert das BAMF die Ergebnisse.
Ergebnis verstehen
Gesamtergebnis B1 heißt: B1 im Sprechen und zusätzlich B1 in Hören und Lesen oder im Schreiben. Für A2 gilt dieselbe Regel. Unter A2 erhalten Sie eine Mitteilung über Ihr Ergebnis und kein Zertifikat.
Nächste Schritte planen
Mit B1 nutzen Sie das Zertifikat für die Einbürgerung oder die Niederlassungserlaubnis. Mit A2 oder weniger wiederholen Sie den DTZ oder legen eine andere anerkannte B1-Prüfung ab, etwa telc Deutsch B1.
Wie lang ist der Integrationskurs?
Allgemeiner Integrationskurs
Vorbereitungszeit
600 Unterrichtsstunden Sprachkurs
Gesamtzeit
700 Stunden mit Orientierungskurs
Intensivkurs
Vorbereitungszeit
400 Unterrichtsstunden Sprachkurs
Gesamtzeit
500 Stunden mit Orientierungskurs
Wiederholung nach A2-Ergebnis
Vorbereitungszeit
Eigene Vorbereitung
Gesamtzeit
Nächster Prüfungstermin bei einer Prüfstelle
Was kostet das?
| Posten | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| DTZ, erster Versuch | Zahlt das BAMF | §17 Abs. 3 IntV |
| DTZ, zweiter Versuch | Zahlt das BAMF in zwei Fällen | Wenn Sie den ersten Versuch vor Ausschöpfung Ihrer Unterrichtsstunden abgelegt haben, oder im Rahmen einer zugelassenen Kurswiederholung |
| Weitere DTZ-Versuche | Auf eigene Kosten | Die Prüfstelle legt die Gebühr fest. Ein offizieller Preis ist nicht veröffentlicht. |
| telc Deutsch B1 (Alternative) | Legt das Prüfungszentrum fest | Beispiel: 160 € an der VHS Münster (Dezember 2026) |
Empfohlene Prüfungen
Verwandte Leitfäden
Häufig gestellte Fragen
Der DTZ ist ein skalierter Test: eine Prüfung, und Ihr Ergebnis ist B1, A2 oder unter A2. telc Deutsch B1 prüft nur B1. Der DTZ ist an den Integrationskurs gebunden, telc B1 steht allen offen. Ein B1-Ergebnis aus einer der beiden Prüfungen zählt für die Einbürgerung.
Nein. Nach Angaben des BAMF ist der DTZ der Abschlusstest des Integrationskurses. Wer keinen Bezug zum Integrationskurs hat, muss einen anderen Sprachtest ablegen. telc Deutsch B1 und das Goethe-Zertifikat B1 sind anerkannte Alternativen.
Sie erhalten ein DTZ-Zertifikat auf A2. Für die Einbürgerung reicht das nicht, und Ihr Integrationskurs gilt nicht als erfolgreich abgeschlossen. Dafür brauchen Sie B1 und einen bestandenen Test „Leben in Deutschland“. Sie können den DTZ wiederholen oder eine andere anerkannte B1-Prüfung ablegen.
Nur in zwei Fällen. Das BAMF bezahlt einen zweiten Versuch, wenn Sie den ersten vor Ausschöpfung Ihrer Unterrichtsstunden abgelegt haben oder wenn Sie im Rahmen einer zugelassenen Kurswiederholung antreten (§17 Abs. 3 IntV). Sonst zahlen Sie weitere Versuche selbst.
Seit Dezember 2024 lässt das BAMF nur noch Teilnehmende von Alphabetisierungskursen und von Kursen bei besonderem sprachpädagogischem Förderbedarf zur einmaligen Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtseinheiten zu (§13 IntV). Für Teilnehmende des allgemeinen Kurses gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.
Nein. Nach Angaben der g.a.s.t. muss die komplette Prüfung, schriftlich und mündlich, wiederholt werden. Teilergebnisse aus früheren Prüfungen werden nicht angerechnet. Wiederholen können Sie den DTZ beliebig oft.
Weder das BAMF noch die g.a.s.t. nennen eine Gültigkeitsdauer. Die Behörde, bei der Sie den Antrag stellen, bewertet den Nachweis. Fragen Sie dort nach, wenn Ihr Zertifikat viele Jahre alt ist.
Seit dem 1. Januar 2023 führt die g.a.s.t. den DTZ im Auftrag des BAMF durch. Davor war es telc.
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Kostenlos startenQuellen
- BAMF: Abschlussprüfung mit Zertifikat
- §17 IntV: Abschlusstests und Kosten (gesetze-im-internet.de)
- §13 IntV: Spezialkurse und Wiederholung
- §10 IntV: Aufbau des Integrationskurses
- g.a.s.t.: Der DTZ auf einen Blick
- g.a.s.t.: Häufige Fragen zum DTZ
- BAMF: Häufige Fragen zum Anbieterwechsel DTZ zur g.a.s.t. (PDF)