Was kostet die Einbürgerung?
Die offiziellen Gebühren für Einbürgerung, Einbürgerungstest und neuen Pass, und was eine B1-Prüfung kostet, falls Sie noch eine brauchen.
Wie viel kostet die Einbürgerung?
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 € pro Erwachsenen und 51 € für ein minderjähriges Kind, das mit einem Elternteil eingebürgert wird (§38 StAG). Der Einbürgerungstest kostet 25 €. Brauchen Sie noch ein B1-Zertifikat, legt das Prüfungszentrum oder der Anbieter die Gebühr fest: zum Beispiel 160 € für telc B1 an der VHS Münster und 259 € für das Goethe-Zertifikat B1. Nach der Einbürgerung kostet ein Reisepass 70 € und ein Personalausweis 46 €. Die Kosten für Übersetzungen hängen von Ihren Unterlagen ab und haben keinen offiziellen Preis.
Kostenloser telc B1 Modelltest — online üben mit Lösung
Echte Aufgaben aus allen Prüfungsteilen im Originalformat. Sie sehen die Lösung sofort nach jeder Aufgabe — ohne PDF, ohne Anmeldung zum Ausprobieren.
Rechtliche Grundlage
Gesetz
§38 StAG
Anforderung
Einbürgerungsgebühr 255 €; 51 € für ein miteingebürgertes minderjähriges Kind
Offizielle Quelle
Gesetzestext ansehenDrei Beispielrechnungen
Eigene Berechnung aus den offiziellen Gebühren oben. Enthalten sind nur Einbürgerungsgebühr und Einbürgerungstest, nicht Prüfungen, Übersetzungen oder neue Ausweise.
| Wer | Rechnung | Summe |
|---|---|---|
| Eine erwachsene Person | 255 € + 25 € Test | 280 € |
| Ein Paar | 2 × 255 € + 2 × 25 € Test | 560 € |
| Ein Paar mit zwei Kindern unter 16 | 2 × 255 € + 2 × 51 € + 2 × 25 € Test | 662 € |
Quelle: §38 StAG (gesetze-im-internet.de) · Gebührenstand 12. Oktober 2026
Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags
| Fall | Gebühr | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ablehnung oder Rücknahme nach Beginn der Bearbeitung | 25 € bis zur vollen Einbürgerungsgebühr | §38 Abs. 2 StAG |
| Ermäßigung oder Befreiung | Möglich aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses. Die Behörde entscheidet. | §38 StAG |
Quelle: §38 StAG (gesetze-im-internet.de) · Rechtsstand 12. Oktober 2026
So halten Sie die Kosten niedrig
Vorhandene Nachweise prüfen
Ein DTZ-Ergebnis B1, ein deutscher Schulabschluss oder ein älteres B1-Zertifikat können Ihnen die Prüfungsgebühr sparen. Ein Ergebnis von mindestens 17 Punkten im Test „Leben in Deutschland“ erspart Ihnen den Einbürgerungstest.
Prüfungszentren vergleichen
telc legt keinen festen Preis fest. Jedes Prüfungszentrum bestimmt seine Gebühr selbst. Vergleichen Sie die Zentren in Ihrer Nähe.
Die Prüfung beim ersten Mal bestehen
Jede Wiederholung kostet erneut. Bei telc B1 können Sie innerhalb von 12 Monaten nur den schriftlichen oder nur den mündlichen Teil wiederholen. Beim Goethe-Zertifikat B1 lassen sich einzelne Module wiederholen.
Tipp: Üben Sie vor der Anmeldung das komplette Prüfungsformat. So wissen Sie, welcher Teil die meiste Arbeit braucht.
Nachfragen, was übersetzt werden muss
Die Behörden verlangen unterschiedliche Unterlagen und Übersetzungen. Fragen Sie nach, bevor Sie einen Übersetzer bezahlen.
Alle Kosten auf einen Blick
| Posten | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Einbürgerungsgebühr, Erwachsene | 255 € | §38 StAG |
| Minderjähriges Kind, das miteingebürgert wird | 51 € | Wenn das Kind keine eigenen Einkünfte hat. Sonst 255 €. |
| Einbürgerungstest | 25 € | §2 EinbTestV. Eine Wiederholung kostet erneut, zum Beispiel an der VHS Tempelhof-Schöneberg in Berlin. |
| Prüfung telc Deutsch B1 | Legt das Prüfungszentrum fest | Beispiel: 160 € an der VHS Münster (Dezember 2026) |
| Prüfung Goethe-Zertifikat B1 | 259 € | 104 € pro einzelnem Modul. Bundesweite Preisliste des Goethe-Instituts in Deutschland. |
| Deutscher Reisepass nach der Einbürgerung | 70 € | 37,50 € für Personen unter 24 |
| Deutscher Personalausweis nach der Einbürgerung | 46 € | 27,60 € für Personen unter 24. Gebühren seit 7. Februar 2026. |
| Beglaubigte Übersetzungen | Kein offizieller Preis | Abhängig von Zahl und Sprache Ihrer Unterlagen |
Verwandte Leitfäden
Häufig gestellte Fragen
Ja, zum Teil. Wird der Antrag abgelehnt oder nehmen Sie ihn nach Beginn der Bearbeitung zurück, beträgt die Gebühr zwischen 25 € und der vollen Einbürgerungsgebühr (§38 Abs. 2 StAG).
§38 StAG erlaubt eine Ermäßigung oder Befreiung aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses. Die Behörde entscheidet im Einzelfall. Für ein minderjähriges Kind, das mit einem Elternteil eingebürgert wird, ist die Gebühr bereits auf 51 € ermäßigt.
Nein. Die Testgebühr von 25 € kommt hinzu. Das Einbürgerungsportal der Bundesregierung nennt außerdem den Identitätsnachweis und das Sprachzertifikat als mögliche Zusatzkosten.
telc legt den Preis nicht fest. Jedes Prüfungszentrum bestimmt seine Gebühr selbst. Ein Beispiel: Die VHS Münster verlangt für den Termin im Dezember 2026 160 €. Prüfen Sie die Zentren in Ihrer Nähe.
Einen offiziellen Preis gibt es nicht. Übersetzer legen ihre Honorare selbst fest, und die Summe hängt von der Zahl Ihrer Unterlagen ab. Köln verlangt zum Beispiel für Urkunden, die nicht deutsch oder international sind, eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland ansässigen vereidigten Dolmetscher.
Deutsche Ausweisdokumente beantragen Sie, sobald Sie eingebürgert sind. Ein Reisepass kostet 70 €, für Personen unter 24 Jahren 37,50 €. Ein Personalausweis kostet 46 €, für Personen unter 24 Jahren 27,60 €.
Bereit für die B1-Prüfung?
Üben Sie mit KI-generierten Aufgaben im echten Prüfungsformat. Sofortiges Feedback und persönliche Erklärungen.
Kostenlos startenQuellen
- §38 StAG: Gebühren (gesetze-im-internet.de)
- §2 EinbTestV: Gebühr für den Einbürgerungstest
- telc: Prüfungs-FAQ (Gebühren legt das Prüfungszentrum fest; Teilwiederholung)
- VHS Münster: Anmeldeformular telc Deutsch B1, 12.12.2026
- Goethe-Institut: Prüfungspreise in Deutschland
- Personalausweisportal: Gebühren seit Februar 2026
- Bundesministerium des Innern: Gebühren für den Reisepass
- einbuergerung.de: Integrationsbeauftragte der Bundesregierung (Zusatzkosten)
- VHS Tempelhof-Schöneberg (Berlin): Einbürgerungstest (Wiederholungsgebühr)
- Stadt Köln: Einbürgerung (Übersetzungen)